Häufige Fragen

FAQ – Frequently Asked Questions

Um die jeweilige Antwort zu sehen – bitte einfach die Frage anklicken!

Frage 1: Wofür steht der Begriff „Betreutes Wohnen“ im Amperblick?

Jeder Mieter führt bei uns ein Leben nach seinen individuellen Vorstellungen: selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Die Betreuungs- und Sicherheitsangebote im Amperblick helfen, Ihren Alltag angenehmer zu machen. Sie bewegen sich im Amperblick in einem sicheren Umfeld. Wir unterstützen Sie in alltäglichen Dingen und gehen Ihnen – wenn Sie möchten – bei der Organisation von externen Hilfen zur Hand. Das Betreute Wohnen Amperblick bietet jedoch nicht die Leistungen eines Pflegeheims. Wenn Sie wissen möchten, welche Services wir im Detail anbieten, klicken Sie hier.

Frage 2: Kann ich meine eigenen Möbel mitbringen?

Ja, Sie bringen Ihre eigenen Möbel mit und richten die neue Wohnung nach Ihren Vorstellungen ein.

Frage 3: Sind Haustiere im Amperblick erlaubt?

Kleinere Haustiere wie etwa Vögel können Sie in Ihrer Wohnung halten. Hunden und Katzen sind aus Rücksicht auf die anderen Bewohner nicht gestattet. Sollten Sie kurzzeitig Haustiere von Bekannten oder Angehörigen in Pflege nehmen müssen, können Sie dies natürlich tun. Besuchsweise sind Hunde und Katzen sowie andere Haustiere im Amperblick erlaubt.

Frage 4: Werde ich im Amperblick mit Essen versorgt?

Nein. Unser Angebot beinhaltet keinen Essensservice und keine zubereiteten Mahlzeiten. Sollten Sie nicht selbst in Ihrer eigenen Küche kochen wollen, können wir gerne bei der Organisation von „Essen auf Rädern“ helfen. Außerdem gibt es in der nahen Umgebung vom Haus Amperblick Restaurants, Pizzerien und Imbisse.

Frage 5: Wird meine Wohnung vom Amperblick-Personal gereinigt?

Nein. Unser Angebot beinhaltet keinen Putzservice. Gerne helfen wir Ihnen aber dabei, eine zuverlässige Putzfrau für Ihre Wohnung zu finden.

Frage 6: Was geschieht, wenn ich zeitweise oder über einen längeren Zeitraum Pflege benötige?

Bei vorübergehender Erkrankung organisieren wir – wenn Sie möchten – alle nötigen Hilfen. Wir halten engen Kontakt zu Sozial- und Pflegediensten sowie zu Therapeuten, Apotheken und Ärzten. So können wir Sie stets aktuell beraten und unterstützen. Sollten Sie ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen, übernehmen die Kranken- bzw. Pflegekassen die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen Pflegebedürftigkeit feststellt. Wir helfen Ihnen, dies in die Wege zu leiten. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit können Sie so lange im Haus Amperblick wohnen, wie eine sichere Betreuung durch externe Dienste (gegebenenfalls rund um die Uhr) gewährleistet ist. Auch das Engagement Ihrer Angehörigen spielt hierbei eine wichtige Rolle.

Frage 7: Mit welchen Kosten rechne ich bei einem Einzug im Amperblick?

Wir bemühen uns bei der Aufschlüsselung der Mietkosten im Amperblick um größtmögliche Transparenz. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht. Sie zahlen an uns:

  • Nettomiete für Ihre Wohnung.
  • Einmalige Servicepauschale bei Einzug für die Notrufanlage in Höhe von 50 Euro.
  • Nebenkostenvorauszahlung für Ihre Wohnung von derzeit 4,80 Euro pro Quadratmeter (Heizung, Frischwasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Fahrstuhl, Allgemeinbeleuchtung, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen gegen Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser, Gebäudehaftpflichtversicherung, Betriebskosten für Schwimmbad und Sauna, Betriebskosten für Feuerlöschgeräte). Zum Jahresende wird eine Nebenkostenabrechnung erstellt.
  • Servicepauschale von 168 Euro. Für jede weitere Person in der Wohnung berechnen wir 31.- Euro. Wenn Sie wissen wollen, welche Leistungen die Servicepauschale beinhaltet, lesen Sie die Antwort auf Frage 9. Hier finden Sie auch Informationen dazu, wie sich die in der Servicepauschale enthaltenen Hausnotrufkosten bezuschussen lassen.

Frage 8: Können mich meine Freunde und Verwandten jederzeit besuchen?

Selbstverständlich. Es ist Ihre Wohnung mit eigener Klingel. Sie leben dort, wie Sie es gewohnt sind. Natürlich kann Ihr Besuch auch über Nacht bleiben.

Frage 9: Welchen Service bietet das Betreute Wohnen Amperblick im Detail?

Das Betreute Wohnen Amperblick bietet ein breites Spektrum an Services. Folgende Angebote sind Ihrer monatlichen Servicepauschale inbegriffen:

  • Sicherheit: Unsere examinierte Krankenschwester Frau Veronika Lochner ist unter der Woche in Vollzeit im Haus. Nachts, an Wochenenden und Feiertagen ist die Versorgung medizinischer Notfälle durch einen externen Hilfsdienst gewährleistet.
  • Beratung und Begleitung: Wir halten engen Kontakt zu Sozial- und Pflegediensten sowie zu vielen Therapeuten, Apotheken und Ärzten. So können wir Sie stets aktuell beraten und unterstützen. Gerne begleiten wir Sie auch zu Ärzten in der nahen Umgebung.
  • Die kleinen, aber wichtigen Dinge: Einen Glühbirne ist ausgebrannt, ein Marmeladenglas lässt sich nicht öffnen, ein Formular bereitet Ihnen Kopfzerbrechen. Bitte wenden Sie sich an uns, wir unterstützen Sie gerne. Und: Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern berechnen wir für diese „kleinen, aber wichtigen Dinge“ keinen Extrabetrag.
  • Erkrankung: Bei vorübergehender Erkrankung organisieren wir – wenn Sie möchten – alle nötigen Hilfen. Sollten Sie ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen, übernehmen die Kranken- bzw. Pflegekassen die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen Pflegebedürftigkeit feststellt. Wir helfen Ihnen, dies in die Wege zu leiten. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit können Sie so lange im Amperblick wohnen, wie eine sichere Betreuung durch externe Dienste (gegebenenfalls rund um die Uhr) gewährleistet ist. Auch das Engagement Ihrer Angehörigen spielt hierbei eine wichtige Rolle.
  • Urlaubsservice für ihre Wohnung: Wir kümmern uns um das Nötigste. Dazu gehören etwa das Blumengießen, das Lüften der Wohnung und das Leeren Ihres Briefkastens.
  • Etwa fünf Mal im Jahr organisieren wir ein gemeinsames kostenloses Essen für alle Bewohner.
  • Wir schauen nach Ihnen: Frau Lochners Rezeption und Büro befinden sich direkt am Hauseingang. Das heißt: Man sieht sich und spricht miteinander. Sollte man sich an einem Tag nicht zufällig im Haus begegnen, erlaubt sich Frau Lochner an der Wohnungstür zu klopfen und sich nach dem Befinden zu erkundigen.

Diese und andere Leistungen sind in der Servicepauschale von 168 Euro enthalten, die zusätzlich zur Miete für Sie anfällt. Für jede weitere Person berechnen wir 31.- Euro.

Übrigens: Die Kosten für unseren Hausnotruf lassen sich bezuschussen!

Bereits ab Pflegestufe I kann bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Zuschuss beantragt werden, da das klassische Hausnotrufgerät ein anerkanntes Pflegehilfsmittel ist. Wir geben diesen Zuschuss in voller Höhe an unsere Bewohner weiter. Beim Malteser-Hausnotruf sind dies bundesweit einheitlich 18,36 Euro pro Monat. Für Beihilfeberechtigte – zum Beispiel Beamte – halbiert sich dieser Betrag, da die zweite Hälfte in Höhe von 9,18 Euro bei der Beihilfestelle beantragt werden muss. Private Kassen erstatten den vollen Zuschuss direkt an ihre Versicherten.

Frage 10: Wer kümmert sich um meine Wohnung, wenn ich verreisen möchte?

Unsere Hausleitung erledigt während Ihrer Abwesenheit das Nötigste. So werden etwa Ihre Blumen gegossen, Ihre Wohnung gelüftet und Ihr Briefkasten geleert.

Frage 11: Kann ich mich im Betreuten Wohnen Amperblick wirklich sicher fühlen?

Ja. Unsere Hausleitung, eine ausgebildete Krankenschwester, ist in Vollzeit bei uns beschäftigt. Außerdem verfügen alle Wohnungen und Gemeinschaftsräume über einen 24-Stunden-Notruf, über den ein externer Dienst benachrichtigt wird.