Bei vorübergehender Erkrankung organisieren wir – wenn Sie möchten – alle nötigen Hilfen. Wir halten engen Kontakt zu Sozial- und Pflegediensten sowie zu Therapeuten, Apotheken und Ärzten. So können wir Sie stets aktuell beraten und unterstützen. Sollten Sie ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen, übernehmen die Kranken- bzw. Pflegekassen die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen Pflegebedürftigkeit feststellt. Wir helfen Ihnen, dies in die Wege zu leiten. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit können Sie so lange im Haus Amperblick wohnen, wie eine sichere Betreuung durch externe Dienste (gegebenenfalls rund um die Uhr) gewährleistet ist. Auch das Engagement Ihrer Angehörigen spielt hierbei eine wichtige Rolle.